Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie
Klinisch-psychologische Therapie bzw. Behandlung ist durch das PsychologInnengesetz 2013 geregelt und darf nur von klinischen PsychologInnen durchgeführt werden. Als Psychologin hat man das Studium der Psychologie mit dem akademischen Titel (Master oder Magister/Magistra) abgeschlossen. Im gesundheitlichen Bereich gibt es in der Psychologie Teildisziplinen – unter anderem die Klinische Psychologie und die Gesundheitspsychologie. Dafür wird eine umfangreiche theoretische und praktischen Ausbildung im Anschluss an das Psychologiestudium abgeschlossen.
Aufgabengebiete der Klinischen PsychologIn sind Prävention einschließlich Gesundheitsförderung, Behandlung von akuten und chronischen psychischen Erkrankungen, Rehabilitation, Diagnostik, Förderung von sozialen Kompetenzen, einschließlich Supervision. Während sich die Klinische Psychologie vorwiegend mit psychischen Störungen und Krisen beschäftigt, liegt der Schwerpunkt der Gesundheitspsychologie bei Gesundheitsförderung und der Vorbeugung von Krankheiten.
Eine klinisch-psychologische Unterstützung kann beispielsweise in folgenden Problemlagen hilfreich sein:
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Körperlich-seelische Einschränkungen aufgrund körperlicher Krankheiten, wie z.B. nach einem Schlaganfall, bei Demenz etc.,
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seelische Belastungen aufgrund einer lebensbedrohenden oder chronischen Erkrankung, wie z.B. Krebs oder chronischen Schmerzen,
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belastender Stress und daraus folgende Belastungs-, Anpassungs- und Trauma-Störungen,
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psychische Probleme oder Erkrankungen, wie etwa Depressionen, Angststörungen, Zwänge, Essstörungen, psychotische Störungen,
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Entwicklungs- und psychische Störungen bei Kindern,
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Lebensübergänge bzw. -krisen, wie z.B. Verlust des Arbeitsplatzes, Tod einer nahestehenden Person etc.
Quelle: www.gesundheit.gv.at